Ich gehe (auch)
nicht davon aus, dass C. Keller "einfach so" beim Vertragsabschluss mit Knoll/Knollberater (Anfänger-)Fehler anzulasten sind oder dass er sich gar über den Tisch ziehen ließ. (Ausstiegsklauseln sind heutzutage gang und gäbe und die Manager auf Vereinsseite sind in der Regel auch nicht naiv.)
1. Wie von Nobnab schon geschrieben:
- Ohne Vertragsverlängerung ---> ablösefrei zum 30.06.2018
2. Eine für den Spieler günstige Ausstiegsklausel gibt's normalerweise nicht umsonst:
- Ausstiegsklausel ---> geringerer Verhandlungsspielraum bei der Gehaltshöhe / geringere Personalkosten des Vereins
JURISTISCHES EINMALEINS BEI FUSSBALLTRANSFERS – AUSSTIEGSKLAUSELN
In den Verhandlungen steht den Vereinen dagegen die Möglichkeit offen, die Gehaltsforderungen der Spieler zu drücken ..., wenn im Gegenzug eine Ausstiegsklausel vereinbart wird.
Generell gilt: je finanzstärker und sportlich erfolgreicher ein Verein, desto weniger ist er auf die Vereinbarung von Ausstiegsklauseln angewiesen, da er in der Lage ist hohe Gehälter zu zahlen.
"Lieber Ausstiegsklauseln als doppeltes Gehalt"
"Wenn es darum geht: doppeltes Gehalt oder Ausstiegsklausel, würde ich mich immer für die Ausstiegsklausel entscheiden", erklärte [Fritz] Keller im Gespräch mit der "Badischen Zeitung" und sagte: "Ausstiegsklauseln sind für uns ein probates Zugeständnis, um die Gehälter im Rahmen zu halten."
3. Eine Ausstiegsklausel ist dem Wesen nach so etwas wie ein (handelbarer/verkäuflicher) Optionsschein:
Beispiel:
Werder Bremen kauft Kruse Ausstiegsklausel ab
Doch dank der Klausel hätte Kruse den Club für 15 Millionen Euro verlassen können. Um in möglichen Transferverhandlungen die Oberhand zu haben, soll Werder dem Ex-Nationalspieler diese Klausel für drei Millionen Euro abgekauft haben.