Beitrag: # 20507Beitrag
Bene
Do 21. Apr 2016, 21:09
Andererseits ist in der Definition, was ein Stammspieler ist bzw. wann er seinen Stammspieler-Status verliert, nicht davon die Rede, dass das vier Spiele vorher sein muss:
Stammspieler einer Lizenzspieler-Mannschaft sind für eine andere Mannschaft ihres Vereins mit Aufstiegsrecht nicht spielberechtigt, es sei denn, sie sind in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen der Lizenzspieler-Mannschaft (Meisterschaft und Pokal) nicht zum Einsatz gekommen, obwohl sie für einen Einsatz spielberechtigt gewesen wären. Stammspieler ist, wer nach dem fünften Meisterschaftsspiel der Lizenzspieler-Mannschaft zum jeweiligen Zeitpunkt in mehr als der Hälfte der bis dahin ausgetragenen Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) der Lizenzspieler-Mannschaft seines Vereins eingesetzt worden ist, unabhängig von der Dauer des Einsatzes.
Hat der Spieler seine Stammspielereigenschaft dadurch verloren, dass er in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen seiner Lizenzspieler- Mannschaft nicht zum Einsatz gekommen ist, so zählen für die Feststellung, ob er erneut Stammspieler wurde, nur die ab diesem Zeitpunkt ausgetragenen Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) der Lizenzspieler-Mannschaft seines Vereins.
Der letzte Absatz bedeutet also, dass man auch wieder zum Stammspieler wird, wenn er mehr als die Hälfte der Pflichtspiele gemacht hat oder?
Die schlechten Zeiten sind vorbei,
nie mehr Buchbach, Schalding, Rain.