Ich hab gesehen, dass im Nachbarforum Andreas Gietl, Aufsichtsratsvorsitzender des e.V., angeboten hat, Fragen zum Thema Strukturreform/Strukturprozess/Satzung zu beantworten.
Hier ist er jetzt auch angemeldet. Da ich davon ausgehe, dass er sich hier noch meldet, eröffne ich schon mal diesen Thread.
Strukturprozess und Strukturreform
Strukturprozess und Strukturreform
"Dritte Liga Nichtabstiegsplatz,
wir feiern's wie die Meisterschaft "
(Feine Sahne Fischfilet)
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Der Papierene
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Re: Strukturprozess und Strukturreform
Da bin ich auch schon in freudiger Erwartung, nachdem die Reichweite bei der Versammlung doch eine überschaubare Anzahl an Mitgliedern aktiviert hat
Die Simulation der Handlungsfähigkeit
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Andreas Gietl
- Beiträge: 2
- Registriert: So 10. Mai 2026, 09:07
Re: Strukturprozess und Strukturreform
Hallo zusammen und vielen Dank für die Erstellung des Threads.
Zum Einstieg nur soviel:
Die Informationsveranstaltung war - wie auch schon in der Einladung angegeben - nur der Auftakt. Es wird weitere Termine und Formate geben, damit alle Mitglieder genügend Möglichkeiten haben, sich zu informieren, bevor es in die Mitgliederversammlung geht.
Ich persönlich sehe es nicht als "Misserfolg" oder dergleichen, dass bei der Informationsveranstaltung "nur" 20 Personen anwesend waren. Es steht jedem Mitglied frei, wie und ob es sich informiert und es sollte auch nur der Auftakt sein.
Ich zitiere hier mal aus der E-Mail an die Mitglieder und wer möchte, kann gerne hier Fragen stellen oder diskutieren:
"Die Kommission schlägt eine Neufassung der Satzung vor, um die Satzung besser verständlich zu machen, geschlechtsneutral zu formulieren, Unklarheiten und Dopplungen zu beseitigen sowie auch kleinere inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Über den vorgeschlagenen Satzungstext werden Sie rechtzeitig informiert. Darüber hinaus beinhaltet der Vorschlag auch wichtige inhaltliche Änderungen, die sich wie folgt gebündelt darstellen lassen:
1. Die Rechte der Mitglieder werden über den Aufsichtsrat des Vereins gestärkt
Der Aufsichtsrat des Vereins ist das einzige unmittelbar von den Mitgliedern gewählte Gremium. Der Vorschlag sieht vor, diesem Gremium mehr Kompetenzen zuzugestehen. So soll der Aufsichtsrat in Zukunft unmittelbar selbst die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft ernennen/entlassen, kontrollieren und anweisen können, was bisher der Vorstand getan hat. Der Aufsichtsrat des Vereins soll zudem in Zukunft der Wahl der Aufsichtsräte der Kapitalgesellschaft zustimmen müssen. Hinzu kommt, dass der Aufsichtsrat den Präsidenten mit 5 von 7 Stimmen ohne wichtigen Grund entlassen kann.
Hintergrund dieser Änderungen ist die Entflechtung der Aufgaben Kontrolle und Führung. So soll der rein ehrenamtlich besetzte Aufsichtsrat alle Kontrollaufgaben, die im Verein anfallen, in sich vereinen.
Die Frist für die Einreichung von Satzungsänderungsänderungsvorschlägen soll vom 31. März auf den 31. Mai eines Jahres verschoben werden.
Die Durchführung einer Online- oder Hybrid-Mitgliederversammlung wird ausgeschlossen. Dahinter steht der Gedanke, dass Online- und Hybrid-Mitgliederversammlung derzeit keine Wahl ermöglichen, die eine Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses für alle anwesenden Mitglieder sicherstellen. Zudem hätte die Durchführung einer Online- oder Hybrid-Versammlung stets das Risiko, dass sie wegen technischer Probleme wiederholt werden muss.
2. Der Vorstandvorsitzende heißt Präsident/in und führt den Verein
Der Vorstandsvorsitzende wird wie bisher vom Aufsichtsrat des Vereins gewählt, heißt aber Präsident/in. Während bisher die Aufsichtsräte der Kapitalgesellschaft vom Vorstand insgesamt gewählt wurden, soll dies der/die Präsident/in in Zukunft ohne den restlichen Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrat des Vereins tun. Hintergrund dieses Vorschlags ist ebenfalls die Konzentration der Kontrollaufgaben bei den Ehrenamtlichen.
Aufgabe des Vorstands soll nur noch die Führung des Vereins sein und die Kontrollaufgaben gegenüber der Kapitalgesellschaft obliegen dem Aufsichtsrat des Vereins.
3. Der gemeinsame Ausschuss bündelt und verzahnt künftig die Entscheidungskompetenz
Um die Verzahnung zwischen den beiden Aufsichtsräten und dem Vorstand weiter zu verbessern, wird ein gemeinsamer Ausschuss eingerichtet. Dieser besteht aus vier Aufsichtsräten der Kapitalgesellschaft, dem/der Präsident/in und drei Mitgliedern des Aufsichtsrats des Vereins.
Ihm kommt die Aufgabe zu, Empfehlungen bei wichtigen Entscheidungen auszusprechen, die die den SSV Jahn insgesamt betreffen. Von Vereinsseite gilt das für die Wahl d. Präsident/in, die Auswahl der Geschäftsführung und Geschäfte mit einem hohen Finanzvolumen. Von Seiten der Kapitalgesellschaft betrifft dies etwa die Auswahl eines Cheftrainers für die Jahn Profis oder des Sportchefs. Wichtig ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass diese Empfehlungen keinen bindenden Charakter haben. Die Empfehlung soll nur ausnahmsweise einen bindenden Charakter haben, wenn ein Geschäft aus der Kapitalgesellschaft vorgelegt wird und der gemeinsame Ausschuss dieses Geschäft einstimmig empfiehlt. Das gilt jedoch nicht für Geschäfte des Vereins, die immer weiter dem Aufsichtsrat vorgelegt werden müssen.
4. Änderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats der Kapitalgesellschaft sorgen u.a. für mehr Flexibilität
Die dem Aufsichtsrat des Vereins vorsitzende Person (derzeit Andreas Gietl) und der Präsident/die Präsidentin (derzeit Günter Hödl) sollen in Zukunft automatisch dem Aufsichtsrat der Kapitalgesellschaft angehören. Daneben wird je nach Größe des Aufsichtsrats noch ein bis zwei weitere Aufsichtsräte aus dem Verein entsandt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Kapitalgesellschaft soll in Zukunft aus allen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Kapitalgesellschaft frei gewählt werden."
Zum Einstieg nur soviel:
Die Informationsveranstaltung war - wie auch schon in der Einladung angegeben - nur der Auftakt. Es wird weitere Termine und Formate geben, damit alle Mitglieder genügend Möglichkeiten haben, sich zu informieren, bevor es in die Mitgliederversammlung geht.
Ich persönlich sehe es nicht als "Misserfolg" oder dergleichen, dass bei der Informationsveranstaltung "nur" 20 Personen anwesend waren. Es steht jedem Mitglied frei, wie und ob es sich informiert und es sollte auch nur der Auftakt sein.
Ich zitiere hier mal aus der E-Mail an die Mitglieder und wer möchte, kann gerne hier Fragen stellen oder diskutieren:
"Die Kommission schlägt eine Neufassung der Satzung vor, um die Satzung besser verständlich zu machen, geschlechtsneutral zu formulieren, Unklarheiten und Dopplungen zu beseitigen sowie auch kleinere inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Über den vorgeschlagenen Satzungstext werden Sie rechtzeitig informiert. Darüber hinaus beinhaltet der Vorschlag auch wichtige inhaltliche Änderungen, die sich wie folgt gebündelt darstellen lassen:
1. Die Rechte der Mitglieder werden über den Aufsichtsrat des Vereins gestärkt
Der Aufsichtsrat des Vereins ist das einzige unmittelbar von den Mitgliedern gewählte Gremium. Der Vorschlag sieht vor, diesem Gremium mehr Kompetenzen zuzugestehen. So soll der Aufsichtsrat in Zukunft unmittelbar selbst die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft ernennen/entlassen, kontrollieren und anweisen können, was bisher der Vorstand getan hat. Der Aufsichtsrat des Vereins soll zudem in Zukunft der Wahl der Aufsichtsräte der Kapitalgesellschaft zustimmen müssen. Hinzu kommt, dass der Aufsichtsrat den Präsidenten mit 5 von 7 Stimmen ohne wichtigen Grund entlassen kann.
Hintergrund dieser Änderungen ist die Entflechtung der Aufgaben Kontrolle und Führung. So soll der rein ehrenamtlich besetzte Aufsichtsrat alle Kontrollaufgaben, die im Verein anfallen, in sich vereinen.
Die Frist für die Einreichung von Satzungsänderungsänderungsvorschlägen soll vom 31. März auf den 31. Mai eines Jahres verschoben werden.
Die Durchführung einer Online- oder Hybrid-Mitgliederversammlung wird ausgeschlossen. Dahinter steht der Gedanke, dass Online- und Hybrid-Mitgliederversammlung derzeit keine Wahl ermöglichen, die eine Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses für alle anwesenden Mitglieder sicherstellen. Zudem hätte die Durchführung einer Online- oder Hybrid-Versammlung stets das Risiko, dass sie wegen technischer Probleme wiederholt werden muss.
2. Der Vorstandvorsitzende heißt Präsident/in und führt den Verein
Der Vorstandsvorsitzende wird wie bisher vom Aufsichtsrat des Vereins gewählt, heißt aber Präsident/in. Während bisher die Aufsichtsräte der Kapitalgesellschaft vom Vorstand insgesamt gewählt wurden, soll dies der/die Präsident/in in Zukunft ohne den restlichen Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrat des Vereins tun. Hintergrund dieses Vorschlags ist ebenfalls die Konzentration der Kontrollaufgaben bei den Ehrenamtlichen.
Aufgabe des Vorstands soll nur noch die Führung des Vereins sein und die Kontrollaufgaben gegenüber der Kapitalgesellschaft obliegen dem Aufsichtsrat des Vereins.
3. Der gemeinsame Ausschuss bündelt und verzahnt künftig die Entscheidungskompetenz
Um die Verzahnung zwischen den beiden Aufsichtsräten und dem Vorstand weiter zu verbessern, wird ein gemeinsamer Ausschuss eingerichtet. Dieser besteht aus vier Aufsichtsräten der Kapitalgesellschaft, dem/der Präsident/in und drei Mitgliedern des Aufsichtsrats des Vereins.
Ihm kommt die Aufgabe zu, Empfehlungen bei wichtigen Entscheidungen auszusprechen, die die den SSV Jahn insgesamt betreffen. Von Vereinsseite gilt das für die Wahl d. Präsident/in, die Auswahl der Geschäftsführung und Geschäfte mit einem hohen Finanzvolumen. Von Seiten der Kapitalgesellschaft betrifft dies etwa die Auswahl eines Cheftrainers für die Jahn Profis oder des Sportchefs. Wichtig ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass diese Empfehlungen keinen bindenden Charakter haben. Die Empfehlung soll nur ausnahmsweise einen bindenden Charakter haben, wenn ein Geschäft aus der Kapitalgesellschaft vorgelegt wird und der gemeinsame Ausschuss dieses Geschäft einstimmig empfiehlt. Das gilt jedoch nicht für Geschäfte des Vereins, die immer weiter dem Aufsichtsrat vorgelegt werden müssen.
4. Änderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats der Kapitalgesellschaft sorgen u.a. für mehr Flexibilität
Die dem Aufsichtsrat des Vereins vorsitzende Person (derzeit Andreas Gietl) und der Präsident/die Präsidentin (derzeit Günter Hödl) sollen in Zukunft automatisch dem Aufsichtsrat der Kapitalgesellschaft angehören. Daneben wird je nach Größe des Aufsichtsrats noch ein bis zwei weitere Aufsichtsräte aus dem Verein entsandt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Kapitalgesellschaft soll in Zukunft aus allen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Kapitalgesellschaft frei gewählt werden."
Re: Strukturprozess und Strukturreform
Hallo Andreas,
vielen Dank für Deine Bereitschaft, dieses wichtige Thema hier zu diskutieren.
Ich hab zwei Fragen:
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hatte Hans Rothammer damals gesagt, dass bei diesem Strukturprozess alle Interessens- bzw. Anspruchsgruppen einbezogen werden sollen.
Inwieweit wurden denn die Mitglieder selbst während des Prozesses mit einbezogen? Fanden denn Gespräche mit Fanclubs oder der Fanszene statt, die ja durchaus eine sehr große Anspruchsgruppe bilden?
Warum wird bei uns im Gegensatz zu vielen anderen Fusball-Profivereinen der Präsident nicht von der Mitgliederversammlung gewählt?
vielen Dank für Deine Bereitschaft, dieses wichtige Thema hier zu diskutieren.
Ich hab zwei Fragen:
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hatte Hans Rothammer damals gesagt, dass bei diesem Strukturprozess alle Interessens- bzw. Anspruchsgruppen einbezogen werden sollen.
Inwieweit wurden denn die Mitglieder selbst während des Prozesses mit einbezogen? Fanden denn Gespräche mit Fanclubs oder der Fanszene statt, die ja durchaus eine sehr große Anspruchsgruppe bilden?
Warum wird bei uns im Gegensatz zu vielen anderen Fusball-Profivereinen der Präsident nicht von der Mitgliederversammlung gewählt?
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Andreas Gietl
- Beiträge: 2
- Registriert: So 10. Mai 2026, 09:07
Re: Strukturprozess und Strukturreform
Hallo Bene,Bene hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 12:51 Hallo Andreas,
vielen Dank für Deine Bereitschaft, dieses wichtige Thema hier zu diskutieren.
Ich hab zwei Fragen:
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hatte Hans Rothammer damals gesagt, dass bei diesem Strukturprozess alle Interessens- bzw. Anspruchsgruppen einbezogen werden sollen.
Inwieweit wurden denn die Mitglieder selbst während des Prozesses mit einbezogen? Fanden denn Gespräche mit Fanclubs oder der Fanszene statt, die ja durchaus eine sehr große Anspruchsgruppe bilden?
Warum wird bei uns im Gegensatz zu vielen anderen Fusball-Profivereinen der Präsident nicht von der Mitgliederversammlung gewählt?
die Einbeziehung der Interessen- und Anspruchsgruppen erfolgt doch gerade. Das ist das Ziel der Mitgliederbeteiligung, für die wir aber erst einen Vorschlag haben wollten. Im Übrigen waren in der Strukturkommission auch viele Anspruchsgruppen vertreten über die Mitglieder des Aufsichtsrat des Vereins und der KG.
Zur Frage der Wahl des Vorstands:
Auch wenn eine Wahl bspw. des Vorstands durch die Mitgliederversammlung grundsätzlich basisdemokratischer ist, ist eine solche mittelbare Wahl nicht undemokratisch. Auch der Bundeskanzler wird ja bspw. nicht vom Volk direkt gewählt. Wie jeder Vergleich hinkt das natürlich, aber das Prinzip ist das selbe. Es handelt sich letztlich um eine politische Frage, wie man das haben will.
Allerdings ist es so, dass mit dem vorgeschlagenen Entwurf viele Aufgaben vom Vorstand zum gewählten Aufsichtsrat "wandern", so dass das vielleicht gar keine so große Rolle mehr spielt. Der Einfluss der Mitglieder - über den Aufsichtsrat - steigt meines Erachtens spürbar:
- das Weisungsrecht gegenüber und die Entlassung/Einstellung von Geschäftsführung erfolgt unmittelbar durch den von den Mitgliedern gewählten Aufsichtsrat (statt wie bisher durch den Vorstand mit tw. Zustimmung des Aufsichtsrats)
- der von den Mitgliedern gewählte Aufsichtsrat des Vereins muss der Wahl von Aufsichtsräten in der KG zustimmen und erhält dort einen - bei voller Besetzung des KG-Aufsichtsrats - einen zusätzliche. Sitz (statt wie bisher durch den Vorstand ohne Mitsprache und zwei Sitze)
- der von den Mitgliedern gewählte Aufsichtsrat kann den Präsidenten/die Präsidentin mit 5 Stimmen jederzeit ohne wichtigen Grund entlassen (statt wie bisher nur mit wichtigen Grund)
Es obliegt den Mitgliedern bei den Wahlen den Aufsichtsrat so zusammenzustellen, dass ihre Interessen dort wahrgenommen werden.