Strukturprozess und Strukturreform

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Bene
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Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68310Beitrag Bene
Di 12. Mai 2026, 20:53

Ich hab gesehen, dass im Nachbarforum Andreas Gietl, Aufsichtsratsvorsitzender des e.V., angeboten hat, Fragen zum Thema Strukturreform/Strukturprozess/Satzung zu beantworten.
Hier ist er jetzt auch angemeldet. Da ich davon ausgehe, dass er sich hier noch meldet, eröffne ich schon mal diesen Thread.
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Der Papierene
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68311Beitrag Der Papierene
Di 12. Mai 2026, 21:25

Da bin ich auch schon in freudiger Erwartung, nachdem die Reichweite bei der Versammlung doch eine überschaubare Anzahl an Mitgliedern aktiviert hat
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Andreas Gietl
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68316Beitrag Andreas Gietl
Do 14. Mai 2026, 12:03

Hallo zusammen und vielen Dank für die Erstellung des Threads.

Zum Einstieg nur soviel:

Die Informationsveranstaltung war - wie auch schon in der Einladung angegeben - nur der Auftakt. Es wird weitere Termine und Formate geben, damit alle Mitglieder genügend Möglichkeiten haben, sich zu informieren, bevor es in die Mitgliederversammlung geht.

Ich persönlich sehe es nicht als "Misserfolg" oder dergleichen, dass bei der Informationsveranstaltung "nur" 20 Personen anwesend waren. Es steht jedem Mitglied frei, wie und ob es sich informiert und es sollte auch nur der Auftakt sein.

Ich zitiere hier mal aus der E-Mail an die Mitglieder und wer möchte, kann gerne hier Fragen stellen oder diskutieren:

"Die Kommission schlägt eine Neufassung der Satzung vor, um die Satzung besser verständlich zu machen, geschlechtsneutral zu formulieren, Unklarheiten und Dopplungen zu beseitigen sowie auch kleinere inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Über den vorgeschlagenen Satzungstext werden Sie rechtzeitig informiert. Darüber hinaus beinhaltet der Vorschlag auch wichtige inhaltliche Änderungen, die sich wie folgt gebündelt darstellen lassen:

1. Die Rechte der Mitglieder werden über den Aufsichtsrat des Vereins gestärkt

Der Aufsichtsrat des Vereins ist das einzige unmittelbar von den Mitgliedern gewählte Gremium. Der Vorschlag sieht vor, diesem Gremium mehr Kompetenzen zuzugestehen. So soll der Aufsichtsrat in Zukunft unmittelbar selbst die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft ernennen/entlassen, kontrollieren und anweisen können, was bisher der Vorstand getan hat. Der Aufsichtsrat des Vereins soll zudem in Zukunft der Wahl der Aufsichtsräte der Kapitalgesellschaft zustimmen müssen. Hinzu kommt, dass der Aufsichtsrat den Präsidenten mit 5 von 7 Stimmen ohne wichtigen Grund entlassen kann.
Hintergrund dieser Änderungen ist die Entflechtung der Aufgaben Kontrolle und Führung. So soll der rein ehrenamtlich besetzte Aufsichtsrat alle Kontrollaufgaben, die im Verein anfallen, in sich vereinen.

Die Frist für die Einreichung von Satzungsänderungsänderungsvorschlägen soll vom 31. März auf den 31. Mai eines Jahres verschoben werden.

Die Durchführung einer Online- oder Hybrid-Mitgliederversammlung wird ausgeschlossen. Dahinter steht der Gedanke, dass Online- und Hybrid-Mitgliederversammlung derzeit keine Wahl ermöglichen, die eine Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses für alle anwesenden Mitglieder sicherstellen. Zudem hätte die Durchführung einer Online- oder Hybrid-Versammlung stets das Risiko, dass sie wegen technischer Probleme wiederholt werden muss.

2. Der Vorstandvorsitzende heißt Präsident/in und führt den Verein

Der Vorstandsvorsitzende wird wie bisher vom Aufsichtsrat des Vereins gewählt, heißt aber Präsident/in. Während bisher die Aufsichtsräte der Kapitalgesellschaft vom Vorstand insgesamt gewählt wurden, soll dies der/die Präsident/in in Zukunft ohne den restlichen Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrat des Vereins tun. Hintergrund dieses Vorschlags ist ebenfalls die Konzentration der Kontrollaufgaben bei den Ehrenamtlichen.
Aufgabe des Vorstands soll nur noch die Führung des Vereins sein und die Kontrollaufgaben gegenüber der Kapitalgesellschaft obliegen dem Aufsichtsrat des Vereins.

3. Der gemeinsame Ausschuss bündelt und verzahnt künftig die Entscheidungskompetenz

Um die Verzahnung zwischen den beiden Aufsichtsräten und dem Vorstand weiter zu verbessern, wird ein gemeinsamer Ausschuss eingerichtet. Dieser besteht aus vier Aufsichtsräten der Kapitalgesellschaft, dem/der Präsident/in und drei Mitgliedern des Aufsichtsrats des Vereins.
Ihm kommt die Aufgabe zu, Empfehlungen bei wichtigen Entscheidungen auszusprechen, die die den SSV Jahn insgesamt betreffen. Von Vereinsseite gilt das für die Wahl d. Präsident/in, die Auswahl der Geschäftsführung und Geschäfte mit einem hohen Finanzvolumen. Von Seiten der Kapitalgesellschaft betrifft dies etwa die Auswahl eines Cheftrainers für die Jahn Profis oder des Sportchefs. Wichtig ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass diese Empfehlungen keinen bindenden Charakter haben. Die Empfehlung soll nur ausnahmsweise einen bindenden Charakter haben, wenn ein Geschäft aus der Kapitalgesellschaft vorgelegt wird und der gemeinsame Ausschuss dieses Geschäft einstimmig empfiehlt. Das gilt jedoch nicht für Geschäfte des Vereins, die immer weiter dem Aufsichtsrat vorgelegt werden müssen.

4. Änderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats der Kapitalgesellschaft sorgen u.a. für mehr Flexibilität

Die dem Aufsichtsrat des Vereins vorsitzende Person (derzeit Andreas Gietl) und der Präsident/die Präsidentin (derzeit Günter Hödl) sollen in Zukunft automatisch dem Aufsichtsrat der Kapitalgesellschaft angehören. Daneben wird je nach Größe des Aufsichtsrats noch ein bis zwei weitere Aufsichtsräte aus dem Verein entsandt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Kapitalgesellschaft soll in Zukunft aus allen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Kapitalgesellschaft frei gewählt werden."

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Bene
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68317Beitrag Bene
Do 14. Mai 2026, 12:51

Hallo Andreas,
vielen Dank für Deine Bereitschaft, dieses wichtige Thema hier zu diskutieren.
Ich hab zwei Fragen:

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hatte Hans Rothammer damals gesagt, dass bei diesem Strukturprozess alle Interessens- bzw. Anspruchsgruppen einbezogen werden sollen.
Inwieweit wurden denn die Mitglieder selbst während des Prozesses mit einbezogen? Fanden denn Gespräche mit Fanclubs oder der Fanszene statt, die ja durchaus eine sehr große Anspruchsgruppe bilden?

Warum wird bei uns im Gegensatz zu vielen anderen Fusball-Profivereinen der Präsident nicht von der Mitgliederversammlung gewählt?
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Andreas Gietl
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68318Beitrag Andreas Gietl
Do 14. Mai 2026, 13:06

Bene hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 12:51 Hallo Andreas,
vielen Dank für Deine Bereitschaft, dieses wichtige Thema hier zu diskutieren.
Ich hab zwei Fragen:

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hatte Hans Rothammer damals gesagt, dass bei diesem Strukturprozess alle Interessens- bzw. Anspruchsgruppen einbezogen werden sollen.
Inwieweit wurden denn die Mitglieder selbst während des Prozesses mit einbezogen? Fanden denn Gespräche mit Fanclubs oder der Fanszene statt, die ja durchaus eine sehr große Anspruchsgruppe bilden?

Warum wird bei uns im Gegensatz zu vielen anderen Fusball-Profivereinen der Präsident nicht von der Mitgliederversammlung gewählt?
Hallo Bene,

die Einbeziehung der Interessen- und Anspruchsgruppen erfolgt doch gerade. Das ist das Ziel der Mitgliederbeteiligung, für die wir aber erst einen Vorschlag haben wollten. Im Übrigen waren in der Strukturkommission auch viele Anspruchsgruppen vertreten über die Mitglieder des Aufsichtsrat des Vereins und der KG.

Zur Frage der Wahl des Vorstands:

Auch wenn eine Wahl bspw. des Vorstands durch die Mitgliederversammlung grundsätzlich basisdemokratischer ist, ist eine solche mittelbare Wahl nicht undemokratisch. Auch der Bundeskanzler wird ja bspw. nicht vom Volk direkt gewählt. Wie jeder Vergleich hinkt das natürlich, aber das Prinzip ist das selbe. Es handelt sich letztlich um eine politische Frage, wie man das haben will.

Allerdings ist es so, dass mit dem vorgeschlagenen Entwurf viele Aufgaben vom Vorstand zum gewählten Aufsichtsrat "wandern", so dass das vielleicht gar keine so große Rolle mehr spielt. Der Einfluss der Mitglieder - über den Aufsichtsrat - steigt meines Erachtens spürbar:

- das Weisungsrecht gegenüber und die Entlassung/Einstellung von Geschäftsführung erfolgt unmittelbar durch den von den Mitgliedern gewählten Aufsichtsrat (statt wie bisher durch den Vorstand mit tw. Zustimmung des Aufsichtsrats)
- der von den Mitgliedern gewählte Aufsichtsrat des Vereins muss der Wahl von Aufsichtsräten in der KG zustimmen und erhält dort einen - bei voller Besetzung des KG-Aufsichtsrats - einen zusätzliche. Sitz (statt wie bisher durch den Vorstand ohne Mitsprache und zwei Sitze)
- der von den Mitgliedern gewählte Aufsichtsrat kann den Präsidenten/die Präsidentin mit 5 Stimmen jederzeit ohne wichtigen Grund entlassen (statt wie bisher nur mit wichtigen Grund)

Es obliegt den Mitgliedern bei den Wahlen den Aufsichtsrat so zusammenzustellen, dass ihre Interessen dort wahrgenommen werden.

Der Papierene
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68319Beitrag Der Papierene
Do 14. Mai 2026, 14:47

Einige Fragen hierzu
1. Inwieweit können denn Änderungen in die neue Satzung eingebracht werden und welche Anspruchs/Interessengruppe entscheidet darüber?
2. Welche Anspruchsgruppe ausser den Mitgliedern gibt es denn noch, die nun retroaktiv einbezogen wird

Und nachdem Sie eine Referenz zur Kanzlerwahl machen, so sei gesagt, dass Gesetze sowohl vom Bundestag als auch Bundesrat ratifiziert werden müssen
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Bene
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68320Beitrag Bene
Do 14. Mai 2026, 15:20

Andreas Gietl hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 13:06 Hallo Bene,

die Einbeziehung der Interessen- und Anspruchsgruppen erfolgt doch gerade.
Das verstehe ich nicht.
Es wurde eine Strukturkommission aus hauptamtlichen Mitarbeitern des Vereins und Vertretern der Aufsichtsräte geschaffen. Diese hat jetzt einen Satzungsentwurf erstellt. Und dieser soll im Herbst bei der Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit verabschiedet werden.
Inwieweit werden denn jetzt noch Interessengruppen in den Prozess einbezogen? Und falls ja, wie können diese dann noch Einfluss auf den Satzungsentwurf nehmen?
Ich habe den Eindruck, dass der Prozess abgeschlossen ist und nur noch die Zustimmung der Mitgliederversammlung fehlt.

Im übrigen halte ich die Aussage, dass der Einfluss der Mitglieder über den Aufsichtsrat spürbar steigt, für eine Farce.
War es nicht vor einigen Jahren noch so, dass Bewerbungen für den Aufsichtsrat kurzfristig möglich waren? Mittlerweile müssen Bewerbungen monatelang vorher schriftlich eingereicht werden und der Verein (der Aufsichtsrat?) entscheidet dann erst mal, ob die Bewerbung überhaupt zur Wahl zugelassen wird.
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Andreas Gietl
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68321Beitrag Andreas Gietl
Do 14. Mai 2026, 15:48

Bene hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 15:20
Andreas Gietl hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 13:06 Hallo Bene,

die Einbeziehung der Interessen- und Anspruchsgruppen erfolgt doch gerade.
Das verstehe ich nicht.
Es wurde eine Strukturkommission aus hauptamtlichen Mitarbeitern des Vereins und Vertretern der Aufsichtsräte geschaffen. Diese hat jetzt einen Satzungsentwurf erstellt. Und dieser soll im Herbst bei der Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit verabschiedet werden.
Inwieweit werden denn jetzt noch Interessengruppen in den Prozess einbezogen? Und falls ja, wie können diese dann noch Einfluss auf den Satzungsentwurf nehmen?
Ich habe den Eindruck, dass der Prozess abgeschlossen ist und nur noch die Zustimmung der Mitgliederversammlung fehlt.

Im übrigen halte ich die Aussage, dass der Einfluss der Mitglieder über den Aufsichtsrat spürbar steigt, für eine Farce.
War es nicht vor einigen Jahren noch so, dass Bewerbungen für den Aufsichtsrat kurzfristig möglich waren? Mittlerweile müssen Bewerbungen monatelang vorher schriftlich eingereicht werden und der Verein (der Aufsichtsrat?) entscheidet dann erst mal, ob die Bewerbung überhaupt zur Wahl zugelassen wird.
Selbstverständlich können an dem bestehenden Entwurf noch Änderungen vorgenommen werden. Die Frist zur Einreichung der Satzungsänderungen ist nicht so zu verstehen, dass die Mitgliederversammlung nur den Text abnicken kann. Vielmehr kann sie auch einem geänderten Entwurf zustimmen.

Und zudem ist es so, dass im Aufsichtsrat des eV auch ein Mitglied der aktiven Fanszene sitzt und in die Kommission entsandt war.

Bewerbungen zum Aufsichtsrat müssen bis zum 1. August vor einer Mitgliederversammlung beim Wahlleiter eingehen. Diese Frist und die Person des Wahlleiters werden bis zum 30. Juni bekanntgegeben. Diese Reform diente ausdrücklich der Stärkung der Demokratie durch Information der Mitglieder, weil so gewährleistet ist, dass alle Kandidaten von den Mitgliedern geprüft werden können. Nur deswegen kann z.B. der HJT e.V. allen Kandidaten vorher Fragen stellen und die Antworten veröffentlichen. Weil die Mitglederversammlung von Oktober- Dezember stattfinden kann, liegt die Meldefrist einen Monat vor dem frühesten Termin. Die Ladung muss zwei Wocher vorher raus mit den Kandidaten. Ich persönlich bin auch der Meinung, dass man sich ein paar Wochen vor der Mitgliederversammlung abschließend Gedanken machen kann, ob man für ein derart wichtiges Amt kandidiert.

Wieso die Stärkung der Rechte des Aufsichtsrats deswegen eine Farce sein soll, kann ich nicht nachvollziehen, respektiere aber Deine Meinung.

Andreas Gietl
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68322Beitrag Andreas Gietl
Do 14. Mai 2026, 15:54

Der Papierene hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 14:47 Einige Fragen hierzu
1. Inwieweit können denn Änderungen in die neue Satzung eingebracht werden und welche Anspruchs/Interessengruppe entscheidet darüber?
2. Welche Anspruchsgruppe ausser den Mitgliedern gibt es denn noch, die nun retroaktiv einbezogen wird

Und nachdem Sie eine Referenz zur Kanzlerwahl machen, so sei gesagt, dass Gesetze sowohl vom Bundestag als auch Bundesrat ratifiziert werden müssen
1. Diese Anträge können entweder bereits vorher - z.B. bei mir angebracht werden aber auch zur Mitgliederversammlung. Über Änderungsanträge, die bis zur Mitgliederversammlung stehen bleiben und dort gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung.

2. Die Mitglieder wurden im Prozess bereits einbezogen über die von ihnen gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, die durch ihre Wahl hoffentlich ausreichend legitmiert sein sollten und diese Beteiligung wird nun verbreitert und alle dürfen und können mitdiskutieren. Deshalb bin ja ich z.B. hier...

Der Papierene
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68323Beitrag Der Papierene
Do 14. Mai 2026, 18:39

Andreas Gietl hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 15:54
Der Papierene hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 14:47 Einige Fragen hierzu
1. Inwieweit können denn Änderungen in die neue Satzung eingebracht werden und welche Anspruchs/Interessengruppe entscheidet darüber?
2. Welche Anspruchsgruppe ausser den Mitgliedern gibt es denn noch, die nun retroaktiv einbezogen wird

Und nachdem Sie eine Referenz zur Kanzlerwahl machen, so sei gesagt, dass Gesetze sowohl vom Bundestag als auch Bundesrat ratifiziert werden müssen
1. Diese Anträge können entweder bereits vorher - z.B. bei mir angebracht werden aber auch zur Mitgliederversammlung. Über Änderungsanträge, die bis zur Mitgliederversammlung stehen bleiben und dort gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung.

2. Die Mitglieder wurden im Prozess bereits einbezogen über die von ihnen gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, die durch ihre Wahl hoffentlich ausreichend legitmiert sein sollten und diese Beteiligung wird nun verbreitert und alle dürfen und können mitdiskutieren. Deshalb bin ja ich z.B. hier...
Zu Punkt 1
Bis wann müssen Änderungen eingebracht werden
(Laut Satzing 30.3) heisst das nun die Regelung ist für die neie Satzung obsolete?
Und nochmal, wer entscheidet, ob die Änderungen zugelassen werden?

Zu Punkt 2
Das war nicht meine Frage Herr Gietl, bitte lesen Sie die Frage genau und antworten Sie
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Nobnab
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68324Beitrag Nobnab
Do 14. Mai 2026, 20:14

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Herzliches Willkommen hier im Forum Herr Gietl, schön das sie den Weg in dieses kleine sehr beschauliche Forum gefunden haben.
Was kümmern Dich die Schlangen im Garten, wenn Du Spinnen im Bett hast?
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