Strukturprozess und Strukturreform

Die Verantwortlichen
Andreas Gietl
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68329Beitrag Andreas Gietl
Fr 15. Mai 2026, 15:29

Der Papierene hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 13:29 Offenbar erwartete man hier keine Rückfragen, anders ist es für mich nicht erklärbar, dass innert kurzer Zeit die Diskussion schon wieder erlahmt ist
Ich denke, das sollte sich erledigt haben. Ich versuche immer zeitnah zu antworten, das gelingt aber nicht jeden Tag!

Der Papierene
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68330Beitrag Der Papierene
Fr 15. Mai 2026, 15:33

Was bitte sind Stakeholder?
@ Herr Andreas Gietl
Die Simulation der Handlungsfähigkeit

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Nobnab
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68331Beitrag Nobnab
Fr 15. Mai 2026, 16:15

Der Papierene hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 15:33 Was bitte sind Stakeholder?
@ Herr Andreas Gietl
https://de.wikipedia.org/wiki/Stakeholder
Was kümmern Dich die Schlangen im Garten, wenn Du Spinnen im Bett hast?
Jahnground-Kickermanager Sieger: 20/21,21/22

Der Papierene
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68332Beitrag Der Papierene
Fr 15. Mai 2026, 16:39

@Nobnab, danke
Es soll unter den Jahnfans auch 4 Prozent Nichtakademiker geben
Die Simulation der Handlungsfähigkeit

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Bene
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68333Beitrag Bene
Fr 15. Mai 2026, 17:52

Andreas Gietl hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 15:24
Bene hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 14:09
Andreas Gietl hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 15:48 Selbstverständlich können an dem bestehenden Entwurf noch Änderungen vorgenommen werden. Die Frist zur Einreichung der Satzungsänderungen ist nicht so zu verstehen, dass die Mitgliederversammlung nur den Text abnicken kann. Vielmehr kann sie auch einem geänderten Entwurf zustimmen.
Bis wann können noch Änderungen am bestehenden Entwurf gemacht werden?
Und wer entscheidet, ob noch Änderungen aufgenommen werden?
In der Vergangenheit haben wir Anträge betreffend die Änderung von vorgeschlagenen Änderungen auf der Mitgliederversammlung zur Abstimmung gestellt. Das ist auch diesmal geplant. Es obliegt letztlich der Mitgliederversammlung zu entscheiden über welche Änderungen sie abstimmen will.
Verstehe ich das richtig:
Der Entwurf der Strukturkommission wird oder ist veröffentlicht und jedes Mitglied kann sich zuvor damit beschäftigen bzw. der Verein präsentiert auf verschiedenen Ebenen (z.B. Infoveranstaltung) diesen Entwurf.
Wenn es aber Änderungsanträge gibt oder alternative Anträge auf Satzungsentwürfe, werden diese erst auf der Mitgliederversammlung bekannt gemacht? Oder werden diese dann mit der Einladung zur MV verschickt?
"Dritte Liga Nichtabstiegsplatz,
wir feiern's wie die Meisterschaft "
(Feine Sahne Fischfilet)

Andreas Gietl
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68334Beitrag Andreas Gietl
Fr 15. Mai 2026, 19:51

Bene hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 17:52 Verstehe ich das richtig:
Der Entwurf der Strukturkommission wird oder ist veröffentlicht und jedes Mitglied kann sich zuvor damit beschäftigen bzw. der Verein präsentiert auf verschiedenen Ebenen (z.B. Infoveranstaltung) diesen Entwurf.
Wenn es aber Änderungsanträge gibt oder alternative Anträge auf Satzungsentwürfe, werden diese erst auf der Mitgliederversammlung bekannt gemacht? Oder werden diese dann mit der Einladung zur MV verschickt?
Ersteres ja: Er wird demnächst veröffentlicht werden.

Bei Änderungsanträgen, die rechtzeitig zur Ladung vorliegen, würde ich mich dafür aussprechen, dass diese mit der Ladung verschickt werden. Das obliegt aber dem Vorstand.

Andreas Gietl
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68335Beitrag Andreas Gietl
Fr 15. Mai 2026, 20:51

Bene hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 15:20 Im übrigen halte ich die Aussage, dass der Einfluss der Mitglieder über den Aufsichtsrat spürbar steigt, für eine Farce.
War es nicht vor einigen Jahren noch so, dass Bewerbungen für den Aufsichtsrat kurzfristig möglich waren? Mittlerweile müssen Bewerbungen monatelang vorher schriftlich eingereicht werden und der Verein (der Aufsichtsrat?) entscheidet dann erst mal, ob die Bewerbung überhaupt zur Wahl zugelassen wird.
Ich sehe gerade, ich hab den letzten Halbsatz nicht beantwortet. Es gibt kein Zulassungsverfahren für die Aufsichtsratswahlen. Es gibt einen Wahlleiter, der aber keine Kandidaten, die die Voraussetzung von 2 Jahren Mitgliedschaft erfüllt, zurückweisen darf. Das gab es auch noch nie. Das ist eine Fehlinformation.

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Bene
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68336Beitrag Bene
Fr 15. Mai 2026, 21:48

Andreas Gietl hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 19:51
Bene hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 17:52 Verstehe ich das richtig:
Der Entwurf der Strukturkommission wird oder ist veröffentlicht und jedes Mitglied kann sich zuvor damit beschäftigen bzw. der Verein präsentiert auf verschiedenen Ebenen (z.B. Infoveranstaltung) diesen Entwurf.
Wenn es aber Änderungsanträge gibt oder alternative Anträge auf Satzungsentwürfe, werden diese erst auf der Mitgliederversammlung bekannt gemacht? Oder werden diese dann mit der Einladung zur MV verschickt?
Bei Änderungsanträgen, die rechtzeitig zur Ladung vorliegen, würde ich mich dafür aussprechen, dass diese mit der Ladung verschickt werden. Das obliegt aber dem Vorstand.
Das bedeutet aber, wenn der Vorstand (Hödl, Ebeling, Hausner) nicht möchte, dass ein eingegangener Änderungsantrag den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugeht, dass dieser dann erst auf der Mitgliederversammlung bekannt gegeben wird?
"Dritte Liga Nichtabstiegsplatz,
wir feiern's wie die Meisterschaft "
(Feine Sahne Fischfilet)

Der Papierene
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Re: Strukturprozess und Strukturreform

Beitrag: # 68337Beitrag Der Papierene
Fr 15. Mai 2026, 21:55

Bene hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 21:48
Andreas Gietl hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 19:51
Bene hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 17:52 Verstehe ich das richtig:
Der Entwurf der Strukturkommission wird oder ist veröffentlicht und jedes Mitglied kann sich zuvor damit beschäftigen bzw. der Verein präsentiert auf verschiedenen Ebenen (z.B. Infoveranstaltung) diesen Entwurf.
Wenn es aber Änderungsanträge gibt oder alternative Anträge auf Satzungsentwürfe, werden diese erst auf der Mitgliederversammlung bekannt gemacht? Oder werden diese dann mit der Einladung zur MV verschickt?
Bei Änderungsanträgen, die rechtzeitig zur Ladung vorliegen, würde ich mich dafür aussprechen, dass diese mit der Ladung verschickt werden. Das obliegt aber dem Vorstand.
Das bedeutet aber, wenn der Vorstand (Hödl, Ebeling, Hausner) nicht möchte, dass ein eingegangener Änderungsantrag den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugeht, dass dieser dann erst auf der Mitgliederversammlung bekannt gegeben wird?
Wo ist das überhaupt geregelt, dass der Vorstand darüber entscheidet? In der Satzung? In der Geschäftsordnung?
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