Ich denke, das sollte sich erledigt haben. Ich versuche immer zeitnah zu antworten, das gelingt aber nicht jeden Tag!Der Papierene hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 13:29 Offenbar erwartete man hier keine Rückfragen, anders ist es für mich nicht erklärbar, dass innert kurzer Zeit die Diskussion schon wieder erlahmt ist
Strukturprozess und Strukturreform
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Andreas Gietl
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Re: Strukturprozess und Strukturreform
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Der Papierene
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Re: Strukturprozess und Strukturreform
Was bitte sind Stakeholder?
@ Herr Andreas Gietl
@ Herr Andreas Gietl
Die Simulation der Handlungsfähigkeit
Re: Strukturprozess und Strukturreform
https://de.wikipedia.org/wiki/StakeholderDer Papierene hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 15:33 Was bitte sind Stakeholder?
@ Herr Andreas Gietl
Was kümmern Dich die Schlangen im Garten, wenn Du Spinnen im Bett hast?
Jahnground-Kickermanager Sieger: 20/21,21/22
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Der Papierene
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Re: Strukturprozess und Strukturreform
@Nobnab, danke
Es soll unter den Jahnfans auch 4 Prozent Nichtakademiker geben
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Die Simulation der Handlungsfähigkeit
Re: Strukturprozess und Strukturreform
Verstehe ich das richtig:Andreas Gietl hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 15:24In der Vergangenheit haben wir Anträge betreffend die Änderung von vorgeschlagenen Änderungen auf der Mitgliederversammlung zur Abstimmung gestellt. Das ist auch diesmal geplant. Es obliegt letztlich der Mitgliederversammlung zu entscheiden über welche Änderungen sie abstimmen will.Bene hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 14:09Bis wann können noch Änderungen am bestehenden Entwurf gemacht werden?Andreas Gietl hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 15:48 Selbstverständlich können an dem bestehenden Entwurf noch Änderungen vorgenommen werden. Die Frist zur Einreichung der Satzungsänderungen ist nicht so zu verstehen, dass die Mitgliederversammlung nur den Text abnicken kann. Vielmehr kann sie auch einem geänderten Entwurf zustimmen.
Und wer entscheidet, ob noch Änderungen aufgenommen werden?
Der Entwurf der Strukturkommission wird oder ist veröffentlicht und jedes Mitglied kann sich zuvor damit beschäftigen bzw. der Verein präsentiert auf verschiedenen Ebenen (z.B. Infoveranstaltung) diesen Entwurf.
Wenn es aber Änderungsanträge gibt oder alternative Anträge auf Satzungsentwürfe, werden diese erst auf der Mitgliederversammlung bekannt gemacht? Oder werden diese dann mit der Einladung zur MV verschickt?
"Dritte Liga Nichtabstiegsplatz,
wir feiern's wie die Meisterschaft "
(Feine Sahne Fischfilet)
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Andreas Gietl
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Re: Strukturprozess und Strukturreform
Ersteres ja: Er wird demnächst veröffentlicht werden.Bene hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 17:52 Verstehe ich das richtig:
Der Entwurf der Strukturkommission wird oder ist veröffentlicht und jedes Mitglied kann sich zuvor damit beschäftigen bzw. der Verein präsentiert auf verschiedenen Ebenen (z.B. Infoveranstaltung) diesen Entwurf.
Wenn es aber Änderungsanträge gibt oder alternative Anträge auf Satzungsentwürfe, werden diese erst auf der Mitgliederversammlung bekannt gemacht? Oder werden diese dann mit der Einladung zur MV verschickt?
Bei Änderungsanträgen, die rechtzeitig zur Ladung vorliegen, würde ich mich dafür aussprechen, dass diese mit der Ladung verschickt werden. Das obliegt aber dem Vorstand.
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Re: Strukturprozess und Strukturreform
Ich sehe gerade, ich hab den letzten Halbsatz nicht beantwortet. Es gibt kein Zulassungsverfahren für die Aufsichtsratswahlen. Es gibt einen Wahlleiter, der aber keine Kandidaten, die die Voraussetzung von 2 Jahren Mitgliedschaft erfüllt, zurückweisen darf. Das gab es auch noch nie. Das ist eine Fehlinformation.Bene hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 15:20 Im übrigen halte ich die Aussage, dass der Einfluss der Mitglieder über den Aufsichtsrat spürbar steigt, für eine Farce.
War es nicht vor einigen Jahren noch so, dass Bewerbungen für den Aufsichtsrat kurzfristig möglich waren? Mittlerweile müssen Bewerbungen monatelang vorher schriftlich eingereicht werden und der Verein (der Aufsichtsrat?) entscheidet dann erst mal, ob die Bewerbung überhaupt zur Wahl zugelassen wird.
Re: Strukturprozess und Strukturreform
Das bedeutet aber, wenn der Vorstand (Hödl, Ebeling, Hausner) nicht möchte, dass ein eingegangener Änderungsantrag den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugeht, dass dieser dann erst auf der Mitgliederversammlung bekannt gegeben wird?Andreas Gietl hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 19:51Bei Änderungsanträgen, die rechtzeitig zur Ladung vorliegen, würde ich mich dafür aussprechen, dass diese mit der Ladung verschickt werden. Das obliegt aber dem Vorstand.Bene hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 17:52 Verstehe ich das richtig:
Der Entwurf der Strukturkommission wird oder ist veröffentlicht und jedes Mitglied kann sich zuvor damit beschäftigen bzw. der Verein präsentiert auf verschiedenen Ebenen (z.B. Infoveranstaltung) diesen Entwurf.
Wenn es aber Änderungsanträge gibt oder alternative Anträge auf Satzungsentwürfe, werden diese erst auf der Mitgliederversammlung bekannt gemacht? Oder werden diese dann mit der Einladung zur MV verschickt?
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Der Papierene
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Re: Strukturprozess und Strukturreform
Wo ist das überhaupt geregelt, dass der Vorstand darüber entscheidet? In der Satzung? In der Geschäftsordnung?Bene hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 21:48Das bedeutet aber, wenn der Vorstand (Hödl, Ebeling, Hausner) nicht möchte, dass ein eingegangener Änderungsantrag den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugeht, dass dieser dann erst auf der Mitgliederversammlung bekannt gegeben wird?Andreas Gietl hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 19:51Bei Änderungsanträgen, die rechtzeitig zur Ladung vorliegen, würde ich mich dafür aussprechen, dass diese mit der Ladung verschickt werden. Das obliegt aber dem Vorstand.Bene hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 17:52 Verstehe ich das richtig:
Der Entwurf der Strukturkommission wird oder ist veröffentlicht und jedes Mitglied kann sich zuvor damit beschäftigen bzw. der Verein präsentiert auf verschiedenen Ebenen (z.B. Infoveranstaltung) diesen Entwurf.
Wenn es aber Änderungsanträge gibt oder alternative Anträge auf Satzungsentwürfe, werden diese erst auf der Mitgliederversammlung bekannt gemacht? Oder werden diese dann mit der Einladung zur MV verschickt?
@Andreas Gietl, sind Sie legitimiert die Diskussion hier zu führen? Die Aussagen oben sind ja ambivalent
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Re: Strukturprozess und Strukturreform
§ 15 Nr. 5 Buchstabe a der SatzungDer Papierene hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 21:55Wo ist das überhaupt geregelt, dass der Vorstand darüber entscheidet? In der Satzung? In der Geschäftsordnung?Bene hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 21:48Das bedeutet aber, wenn der Vorstand (Hödl, Ebeling, Hausner) nicht möchte, dass ein eingegangener Änderungsantrag den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugeht, dass dieser dann erst auf der Mitgliederversammlung bekannt gegeben wird?Andreas Gietl hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 19:51Bei Änderungsanträgen, die rechtzeitig zur Ladung vorliegen, würde ich mich dafür aussprechen, dass diese mit der Ladung verschickt werden. Das obliegt aber dem Vorstand.Bene hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 17:52 Verstehe ich das richtig:
Der Entwurf der Strukturkommission wird oder ist veröffentlicht und jedes Mitglied kann sich zuvor damit beschäftigen bzw. der Verein präsentiert auf verschiedenen Ebenen (z.B. Infoveranstaltung) diesen Entwurf.
Wenn es aber Änderungsanträge gibt oder alternative Anträge auf Satzungsentwürfe, werden diese erst auf der Mitgliederversammlung bekannt gemacht? Oder werden diese dann mit der Einladung zur MV verschickt?
@Andreas Gietl, sind Sie legitimiert die Diskussion hier zu führen? Die Aussagen oben sind ja ambivalent
Und ich bin als Vorsitzendes Aufsichtsrat des Vereins und Versammlungsleiter der Mitgliederversammlung und maßgebliches Mitglieder der Stukturkommission natürlich legitimiert eine solche Diskussion zu führen.
Ich würde mich freuen, wenn wir uns darauf einigen könnten in der Sache zu diskutieren. Sollte inhaltliche Kritik oder Vorschläge kommen, werden wir diese in der Stukturkommission und dem Vereins-Aufsichtsrat und auf der Mitgliederversammlung diskutieren.
Ich kann verstehen, dass bei manchen Mitgliedern der Wunsch bestanden hätte, sich schon vor Vorlage eines Vorschlags der Kommission zu beteiligen. Ich kann aber umgekehrt versichern, dass die Kritik und Vorschläge aufgenommen und erwogen werden wird und die Mitgliederversammlung am Ende transparent über alle Vorschläge unterrichtet werden wird.
Re: Strukturprozess und Strukturreform
Leider ist die Satzung des eV auf der Homepage nicht zu finden bzw. dort nicht hinterlegt. Ich habe über Google eine Satzung von 2022 gefunden. Dort gibt es aber keinen § 15 mit einer Nummer 5a.
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Andreas Gietl
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Re: Strukturprozess und Strukturreform
Entschuldigung. § 17 Nr. 5 Buchstabe aBene hat geschrieben: Mo 18. Mai 2026, 15:14 Leider ist die Satzung des eV auf der Homepage nicht zu finden bzw. dort nicht hinterlegt. Ich habe über Google eine Satzung von 2022 gefunden. Dort gibt es aber keinen § 15 mit einer Nummer 5a.
Re: Strukturprozess und Strukturreform
Danke für die Berichtigung.
Leider ist meine Frage noch unbeantwortet:
Das bedeutet aber, wenn der Vorstand (Hödl, Ebeling, Hausner) nicht möchte, dass ein eingegangener Änderungsantrag den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugeht, dass dieser dann erst auf der Mitgliederversammlung bekannt gegeben wird?
Übrigens, auch ich bin für eine sachliche Diskussion. Gleichzeitig muss ich aber sagen, dass es mir schwer fällt, bei einer Diskussion mit einem Vereinsvertreter nicht in Sarkasmus, Ironie oder Zynismus zu verfallen, angesichts dessen, dass sich ausgerechnet ein Herr Ebeling, Totengräber eines der ältesten autonomen Jugendzentren in Deutschland, als Jahn-Vorstandsmitglied die Vereinsgrundsätze "ambitioniert", "bodenständig" und "glaubwürdig" auf die Fahnen schreibt.
Den Jahn in der Region verankern wollen und gleichzeitig Jugendkultur platt machen.
Eigentlich ein Grund, aus diesem Verein auszutreten.
Das musste ich mal an dieser Stelle loswerden.
Leider ist meine Frage noch unbeantwortet:
Das bedeutet aber, wenn der Vorstand (Hödl, Ebeling, Hausner) nicht möchte, dass ein eingegangener Änderungsantrag den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugeht, dass dieser dann erst auf der Mitgliederversammlung bekannt gegeben wird?
Übrigens, auch ich bin für eine sachliche Diskussion. Gleichzeitig muss ich aber sagen, dass es mir schwer fällt, bei einer Diskussion mit einem Vereinsvertreter nicht in Sarkasmus, Ironie oder Zynismus zu verfallen, angesichts dessen, dass sich ausgerechnet ein Herr Ebeling, Totengräber eines der ältesten autonomen Jugendzentren in Deutschland, als Jahn-Vorstandsmitglied die Vereinsgrundsätze "ambitioniert", "bodenständig" und "glaubwürdig" auf die Fahnen schreibt.
Den Jahn in der Region verankern wollen und gleichzeitig Jugendkultur platt machen.
Eigentlich ein Grund, aus diesem Verein auszutreten.
Das musste ich mal an dieser Stelle loswerden.
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